Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.
Die Rückliefertarife wurden per 1.1.2024 angepasst. Für Einspeisungen erhalten die Produzenten eine Basisvergütung von neu 16,25 Rp./kWh im Hochtarif statt 8,90 Rp./kWh und 15,25 im Niedertarif statt 7,90 Rp./kWh. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ Einsiedeln neu einheitlich 3,0 Rp./kWh.
Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.
Die Rückliefertarife wurden per 1.1.2024 angepasst. Für Einspeisungen erhalten die Produzenten eine Basisvergütung von neu 16,25 Rp./kWh im Hochtarif statt 8,90 Rp./kWh und 15,25 im Niedertarif statt 7,90 Rp./kWh. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ Einsiedeln neu einheitlich 3,0 Rp./kWh.