Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Der Kanton Zürich setzt sich für eine umweltfreundliche Mobilität ein und hat dafür einen Kredit von 50 Millionen Franken gesprochen. Seit April 2023 fördert er damit Ladesysteme für Elektroautos mit einem spezifischen Programm. EKZ unterstützt dieses Förderprogramm und begleitet Kundinnen und Kunden bei der optimalen Beantragung von Fördermitteln mit einer massgeschneiderten technischen Dokumentation.

Mit EKZ zur erleichterten Gesuchseinreichung

Mit EKZ zur erleichterten Gesuchseinreichung

Bei Vertragsabschluss einer Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine individuelle Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen.

Sie müssen das Gesuch lediglich um Ihre persönlichen Angaben, Bankdaten und übrige Gebäudeinformationen ergänzen. Über das Fördergeldportal vom Kanton Zürich haben Sie jederzeit Einblick in den Status Ihres Gesuchs und können bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen.

Wichtig zu wissen: Ab einer Fördersumme von 2000 Franken ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen. Ansonsten reicht es, wenn Sie das Auszahlungsgesuch bis spätestens 6 Monate nach der baulichen Realisierung einreichen.

Bei Vertragsabschluss einer Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine individuelle Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen.

Sie müssen das Gesuch lediglich um Ihre persönlichen Angaben, Bankdaten und übrige Gebäudeinformationen ergänzen. Über das Fördergeldportal vom Kanton Zürich haben Sie jederzeit Einblick in den Status Ihres Gesuchs und können bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen.

Wichtig zu wissen: Ab einer Fördersumme von 2000 Franken ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen. Ansonsten reicht es, wenn Sie das Auszahlungsgesuch bis spätestens 6 Monate nach der baulichen Realisierung einreichen.

0
CHF
Fördergeld pro Parkplatz im Kanton Zürich erhalten. Ab dem 16. Parkplatz CHF 300 für jeden weiteren Parkplatz.

Der Startschuss zu Ihrer vergünstigten Ladeinfrastruktur

Bei der Gesuchseinreichung werden technische Daten verlangt. Diese stellt Ihnen EKZ gerne bei der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung. Beginnen Sie heute mit Ihrer persönlichen Richtofferte, um schon bald vom Förderprogramm zu profitieren.

Auch als Einfamilienhausbesitzer, Stockwerkeigentümerin oder Mieter können Sie Ihre Richtofferte für eine Ladelösung berechnen lassen. Hier geht's zum Richtoffertenrechner für Privatpersonen.

Auch als Einfamilienhausbesitzer, Stockwerkeigentümerin oder Mieter können Sie Ihre Richtofferte für eine Ladelösung berechnen lassen. Hier geht's zum Richtoffertenrechner für Privatpersonen.

Wissenswertes zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur im Kanton Zürich

Wie gelange ich mit Unterstützung von EKZ zu einer vergünstigten Ladeinfrastruktur?

  1. Richtofferte
    Erhalten Sie heute eine persönliche Richtofferte für Ihre Ladestationen. Hier geht’s zu Ihrer Richtofferte.
     
  2. Kontaktaufnahme
    Je nach geäussertem Wunsch rufen wir Sie an oder Sie nehmen mit uns Kontakt für eine Vor-Ort-Besichtigung auf.
     
  3. Angebot
    Von EKZ erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die Installation. Bei grösseren Liegenschaften enthält das Angebot zusätzlich einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für die Grundinstallation und die Ladestationen.
     
  4. Vertragsabschluss
    Sie schliessen mit EKZ den Vertrag ab.
    Neu: Bei Vertragsabschluss für eine Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine massgeschneiderte Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen. Die Dokumentation, die identisch mit dem kantonalen Fördergesuch Ladeinfrastruktur aufgebaut ist, erleichtert Ihnen die Einreichung Ihres Fördergesuchs.
     
  5. Gesuchseinreichung
    Mit den von EKZ aufbereiteten Angaben aus der Dokumentation reichen Sie auf dem Fördergeldportal des Kantons Zürich Ihr Gesuch für eine subventionierte Ladeinfrastruktur ein.
     
  6. Fördergesuchsstatus und Auszahlung
    Sie haben jederzeit über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs und können bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie vom Kanton das Auszahlungsschreiben.
  1. Richtofferte
    Erhalten Sie heute eine persönliche Richtofferte für Ihre Ladestationen. Hier geht’s zu Ihrer Richtofferte.
     
  2. Kontaktaufnahme
    Je nach geäussertem Wunsch rufen wir Sie an oder Sie nehmen mit uns Kontakt für eine Vor-Ort-Besichtigung auf.
     
  3. Angebot
    Von EKZ erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die Installation. Bei grösseren Liegenschaften enthält das Angebot zusätzlich einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für die Grundinstallation und die Ladestationen.
     
  4. Vertragsabschluss
    Sie schliessen mit EKZ den Vertrag ab.
    Neu: Bei Vertragsabschluss für eine Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine massgeschneiderte Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen. Die Dokumentation, die identisch mit dem kantonalen Fördergesuch Ladeinfrastruktur aufgebaut ist, erleichtert Ihnen die Einreichung Ihres Fördergesuchs.
     
  5. Gesuchseinreichung
    Mit den von EKZ aufbereiteten Angaben aus der Dokumentation reichen Sie auf dem Fördergeldportal des Kantons Zürich Ihr Gesuch für eine subventionierte Ladeinfrastruktur ein.
     
  6. Fördergesuchsstatus und Auszahlung
    Sie haben jederzeit über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs und können bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie vom Kanton das Auszahlungsschreiben.

Wo muss das Fördergesuch eingereicht werden?

Das Fördergesuch für vergünstigte Ladeinfrastruktur muss auf dem Fördergeldportal des Kantons Zürich mittels Login eingereicht werden. 

Das Fördergesuch für vergünstigte Ladeinfrastruktur muss auf dem Fördergeldportal des Kantons Zürich mittels Login eingereicht werden. 

Wann muss das Fördergesuch eingereicht werden?

  • Einstufiges Verfahren:
    Bei einer Fördersumme von bis zu 2000 Franken, d.h. bis zu vier Parkplätzen mit einer Ladestation, muss das Auszahlungsgesuch bis spätestens 6 Monate nach der baulichen Realisierung eingereicht werden.

  • Zweistufiges Verfahren:
    Ab einer Fördersumme von mehr als 2000 Franken, d.h. bei fünf oder mehr Parkplätzen mit einer Ladestation, ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen.
    Im Falle einer Zusage können Sie mit dem Bau beginnen und haben ein Jahr Zeit, den Bau abzuschliessen und das Auszahlungsgesuch zu stellen.

  • Einstufiges Verfahren:
    Bei einer Fördersumme von bis zu 2000 Franken, d.h. bis zu vier Parkplätzen mit einer Ladestation, muss das Auszahlungsgesuch bis spätestens 6 Monate nach der baulichen Realisierung eingereicht werden.

  • Zweistufiges Verfahren:
    Ab einer Fördersumme von mehr als 2000 Franken, d.h. bei fünf oder mehr Parkplätzen mit einer Ladestation, ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen.
    Im Falle einer Zusage können Sie mit dem Bau beginnen und haben ein Jahr Zeit, den Bau abzuschliessen und das Auszahlungsgesuch zu stellen.

Warum übernimmt EKZ nicht wie bei anderen Förderprogrammen die Einreichung des Gesuchs für Ladeinfrastruktur-Förderprogramm?

Damit Sie als Kundin oder Kunde jeder Zeit selbstständig über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs haben und bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen können.

Damit Sie als Kundin oder Kunde jeder Zeit selbstständig über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs haben und bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen können.

Werden auch öffentliche Ladestationen gefördert?

Informationen zu den weiteren Förderobjekten, wie z.B. öffentlichen Ladestationen, und deren Bedingungen finden Sie unter zh.ch/ladeinfrastruktur.

Informationen zu den weiteren Förderobjekten, wie z.B. öffentlichen Ladestationen, und deren Bedingungen finden Sie unter zh.ch/ladeinfrastruktur.

E-Auto mit Schweizer Naturstrom aufwerten

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass Sie Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Als Standardprodukt erhalten Sie im EKZ Netzgebiet EKZ Mixstrom: Das ist erneuerbare Energie, hauptsächlich aus Wasserkraft, aus dem In- und Ausland.

Mit einem Strom-Upgrade auf EKZ Naturstrom werten Sie zu einem kleinen Aufpreis den Stromverbrauch für Ihr E-Auto mit Ökostrom aus der Schweiz auf. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Solarenergie und Wasserkraft in der Schweiz.

E-Auto mit Schweizer Naturstrom aufwerten

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass Sie Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Als Standardprodukt erhalten Sie im EKZ Netzgebiet EKZ Mixstrom: Das ist erneuerbare Energie, hauptsächlich aus Wasserkraft, aus dem In- und Ausland.

Mit einem Strom-Upgrade auf EKZ Naturstrom werten Sie zu einem kleinen Aufpreis den Stromverbrauch für Ihr E-Auto mit Ökostrom aus der Schweiz auf. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Solarenergie und Wasserkraft in der Schweiz.

Werten auch Sie beim Umstieg auf Elektromobilität Ihren Strom für Ihre Ladestation mit wenigen Klicks ökologisch auf.

Werten auch Sie beim Umstieg auf Elektromobilität Ihren Strom für Ihre Ladestation mit wenigen Klicks ökologisch auf.

E-Auto mit Naturstrom für CHF 45 pro Jahr aufwerten

Weitere Informationen zum kantonalen Förderprogramm Ladeinfrastruktur und mehr
  • Energieförderprogramm - Fördergeldportal: Offizielles Fördergeldportal für Gesuchseinreichungen einer geförderten Ladeinfrastruktur.
  • Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich: Offizielle Website des Kantons Zürich mit Informationen zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur, inklusive aller Bedingungen.
  • Energiefranken.ch: Zentrale Informationsplattform rund um Förderprogramme für Energie und Mobilität. Hier sehen Sie, ob Ihre Gemeinde zusätzliche Förderprogramme anbietet. Wollen Sie von diesen profitieren, sollten Sie diese bei bei der kantonalen Gesuchseinreichung angeben.
  • Energieförderprogramm - Fördergeldportal: Offizielles Fördergeldportal für Gesuchseinreichungen einer geförderten Ladeinfrastruktur.
  • Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich: Offizielle Website des Kantons Zürich mit Informationen zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur, inklusive aller Bedingungen.
  • Energiefranken.ch: Zentrale Informationsplattform rund um Förderprogramme für Energie und Mobilität. Hier sehen Sie, ob Ihre Gemeinde zusätzliche Förderprogramme anbietet. Wollen Sie von diesen profitieren, sollten Sie diese bei bei der kantonalen Gesuchseinreichung angeben.

Jetzt Ladeinfrastruktur installieren und von Fördergeld profitieren
Richtofferte erhalten