Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden.
Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.